Staatlich anerkannte Waffensachkunde gem. § 7 Waffengesetz für Sportschützen
Lehrgangsinhalt:
Der Lehrgang dient der Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition gem. §3 Abs. 2 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung ( WaffV vom 27.10.2003 ) für Sportschützen. Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen Teil und aus einem praktischen Teil und endet mit einer Prüfung.
Art und Umfang der Ausbildung:
Sachkunde und Standaufsicht
Sachkundewissen allgem., Waffengesetz, Waffen- u. Munitionsarten, Schießstandordnung, Aufsicht, Beschussrecht, Aufbewahrungs-vorschriften, Handhabung von Kurz- u. Langwaffen, praktische Aus-bildung Kurz- u. Langwaffen, abschließende Prüfung zum Nachweis der Sachkunde nach § 7 Waffengesetz im Umgang mit Waffen und Munition für:
- Halbautomatische Kurzwaffen ( Pistole ) und Revolver.
- Waffen und Munition gem. § 14 Abs. 4 WaffG für Langwaffen.
Zeitumfang: 21 Stunden
Kursgebühr 200,00 €
