Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest: Die wichtigsten Informationen
Symptome, Maßnahmen, rechtliche Regelungen – Hier finden Sie alles rund um die ASP. Über aktuelle Meldungen zur Ausbreitung informieren wie Sie unter der Rubrik „Aktuelles“.
Allgemeine Informationen und aktuelles Verbreitungsgebiet
Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen mit meist tödlichem Krankheitsverlauf. Einen Impfstoff dagegen gibt es nicht. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar und auch andere Tiere sind nicht empfänglich. Eine Einschleppung nach Deutschland würde aber neben den Auswirkungen für die Tiere auch enorme wirtschaftliche Folgen mit sich bringen.
Seit 2014 tritt die ASP verstärkt in den baltischen Staaten und in Polen sowie in den angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland auf. Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet sind die afrikanischen Länder südlich der Sahara. In Deutschland ist die Krankheit bisher noch nie aufgetreten, Experten schätzen das Risiko einer Einschleppung aber als sehr hoch ein. Nach mehreren Fällen in Tschechien und Bulgarien gibt es seit Mitte September 2018 auch bestätigte Fälle in Belgien. Wöchentlich aktualisierte Karten, die die Verbreitung der ASP anzeigen, finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Die wichtigsten Fragen:
- Welche Symptome sind zu beobachten?
- Was muss ich über die Beprobung von Wildschweinen wissen?
- Was ist bei Jagdreisen zu beachten?
- Verhaltensmaßmahmen für Jägerinnen und Jäger (BMEL)
Einsatz von Nachtzieltechnik
Der Einsatz von Nachtzieltechnik für die Schwarzwildjagd ist ohne vorherige Beauftragung möglich. Grund für diese neue Rechtslage ist eine Änderung des Bundeswaffengesetzes, die im Februar 2020 in Kraft getreten ist. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Präventionsmaßnahmen
Um einen Ausbruch in Baden-Württemberg zu verhindern, hat das Ministerium Ländlicher Raum mehrere Maßnahmen ergriffen.
- Änderung der Durchführungsverordnung des JWMG vom 29.01.2020: Schonzeit im März und April auf Schwarzwild wird auch 2020 ausgesetzt
- Erlass vom 22.6.2018: Kostenerstattung der Trichinenuntersuchungsgebühren aus Landesmitteln
- Verordnung vom 1.3.2018: Schonzeit und Kirrverbot, Anzahl der Kirrungen pro Jagdbezirk, Ausnahmeregelungen für Nachtzieltechnik.
- 12-Punkte-Maßnahmenpaket vom 9.2.2018
- Sonderregelung vom 15.12.2017: Zwischenfrüchte
- Erlass vom 3.11.2017: Künstliche Lichtquellen, Intensivierung des Monitorings, Untersuchungspflicht bei tot aufgefundenem Schwarzwild
Erläuterungen zu den Präventionsmaßnahmen
- Erläuterungen zur Schonzeit-Aussetzung im Jahr 2020
- Erläuterungen zum Erlass vom 22.6.2018
- Erläuterungen zur Verordnung vom 1.3.2018
- Erläuterungen zum 12-Punkte-Maßnahmenpaket
- Zusammenfassung Sonderregelung vom 15.12.2017
- Zusammenfassung Erlass vom 3.11.2017
Die Forderungen des LJV
Das LJV-Präsidium hat sich mit den Maßnahmen des MLR (Stand: Januar 2018) beschäftigt und dazu ergänzende Forderungen gestellt. Es geht uns vor allem um die Beachtung der Waidgerechtigkeit beim notwendigen Reduktionsabschuss und um eine Erweiterung der Präventivmaßnahmen (z.B. Aussetzen der Jagdruhe im März und April)
Downloads und weitere Informationen
- 12-Punkte-Maßnahmenpaket (9.2.2018)
- 12-Punkte-Maßnahmenpaket: Erläuterungen
- Erlass MLR: künstliche Lichtquellen (3.11.2017)
- Erlass MLR: Zwischenfrüchte (15.12.2017)
- Alle wichtigen Fragen zur ASP: Interview mit Dr. Sandra Blome
Quelle: www.landesjagdverband.de