Kann der Auszubildende aus wichtigem Grund am Kurs nicht teilnehmen, so erlässt ihm die Schule 50 % der gesamten Kursgebühr. Der wichtige Grund ist der Schule umgehend nach Kenntniserhalt schriftlich via Einschreiben nachzuweisen. Ergeht eine Mitteilung der Nichtteilnahme des Auszubildende erst 4 Wochen vor Kursbeginn und später, so ist der Kurspreis in voller Höhe zu entrichten. Es steht dem Auszubildenden frei, eine Ersatzperson zu benennen, die ihn entsprechend entschädigt.

Widerruf durch den Teilnehmer

Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungen mit festem Termin: Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung der Jagdschule an einem festgelegten Termin oder Zeitraum stattfindet. Dies betrifft insbesondere alle Lehrgänge, die fest mit einem bestimmten Datum oder Zeitraum verbunden sind. In diesen Fällen kann der Teilnehmer die Anmeldung nicht widerrufen, da es sich um eine Freizeitdienstleistung mit festgelegtem Termin handelt.

Nächster Kurs: Wochenendkurs ab 29.08.2026 mit Prüfung im November 2026